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EU - Berufskraftfahrer

















EU - Berufskraftfahrer

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz regelt den Berufszugang für LKW- und Omnibusfahrer neu und wird zum 10.09.2008 für Omnibusfahrer und zum 10.09.2009 für LKW- Fahrer erstmalig wirksam.

Wer ist betroffen?
Alle Fahrer, die im Güter-, Personen- oder Werkverkehr gewerblich fahren und mit einem Fahrzeug unterwegs sind, für das die Fahrerlaubnis Klasse C1, C1E, C, CE, D oder DE erforderlich ist.

Was kommt auf die Fahrer zu?
1. Grundqualifikation
Fahrer, die nach dem 10.09.2008 die Klasse D oder DE oder nach dem 10.09.2009 die Klasse C1, C1E, C oder CE erteilt bekommen, müssen eine Grundqualifikation nachweisen. Diese kann erworben werden durch:

  • Teilnahme an 140 Unterrichtsstunden und einer 90-minütigen Prüfung (IHK) oder
  • Bestehen einer 7,5-stündigen Prüfung (IHK) ohne vorangegangenen Unterricht oder 
  • Berufskraftfahrerausbildung (BKF)/ Fachkraft im Fahrerbetrieb (FIF)

2. Regelmäßige Weiterbildung
Sie ist für alle gewerblich tätigen Busfahrer bis zum 10.09.2013 und LKW-Fahrer bis zum 10.09.2014 nachzuweisen.
Die Weiterbildung wird durch 35 Zeit-Stunden Unterricht alle fünf Jahre (ohne Prüfung) erworben. Hier ergeben sich nun zwei unterschiedliche Möglichkeiten diese 35 Stunden nachzuweisen:

  • 35 Stunden = 5 Tage á 7 Stunden im Block oder
  • 35 Stunden = 1 Tag á 7 Stunden pro Jahr über fünf Jahre